Formular zur Befreiung bzw. Erstattung der USt. für Solarprodukte nach §12 Abs. 3 UStG
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nach §12 Abs. 3 UStG, können wir Ihnen die Umsatzsteuer für betreffende Produkte und deren Lieferung erstatten bzw. Ihre Rechnung mit 0% Umsatzsteuer ausstellen:
Voraussetzungen:
- Sie werden Anlagenbetreiber oder Sie erweitern als Anlagenbetreiber eine bestehende Anlage. Die Anlage/das Produkt wird selbst genutzt.
- Ihre Anlage wird die Leistung von 30 kWp nicht übersteigen
- Die Anlage wird auf oder in der Nähe Ihres Wohngebäudes (z.B. Garage, Schuppen) innerhalb Deutschlands errichtet/erweitert
- Sie sind Privatpersonen oder Gewerbe/Firmen mit Sitz in Deutschland
So Funktioniert’s
- Füllen Sie unten stehendes Formular aus und senden Sie es ab.
- Sie erhalten von „Dropbox Sign“ das Dokument per Email. Dieses können Sie einfach und unkompliziert online unterschreiben. Kein Papierkram!
- Nach Erhalt des signierten Dokuments, können wir die jeweiligen Produkte mit 0% MwSt. ausliefern
Formular anfordern
Fragen und Antworten
Warum muss ich dieses Formular ausfüllen und senden?
Der Gesetzgeber gibt Anlagenbetreibern seit 01.01.2023 die Möglichkeit, wesentliche Bestandteile von Solaranlagen beim Neukauf oder zur Erweiterung der Anlage mit 0% MwSt. zu kaufen. Da dies an Bedingungen geknüpft ist, müssen diese durch den Käufer/Betreiber schriftlich bestätigt werden, da mit der „steuerfreie“ Kauf rechtlich korrekt erfolgt.
Welche grundlegenden Bedingungen gelten?
Grundlegend gilt dies für alle Betreiber einer PV-Anlage, egal ob Sie Privatperson sind oder die Anlage zB. in Ihrer Firma selbst betreiben. Ausgeschlossen sind Firmen, die die Produkte/die Anlage weiterverkaufen, also nicht selbst nutzen. Des Weiteren darf die Anlage 30 kWp nicht übersteigen.
Alle Infos dazu finden Sie in einem FAQ des Bundesfinanzministeriums: zur Seite.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns hier.
Auszug aus dem Gesetz:
Maßgeblich ist der 3. Absatz des §12 UStG wie hier aufgeführt: (Klick)
§ 12 Abs. 3 UStG
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Stand: 16.02.2023